Bleibt gesund!

Hier findest Du alles, was Du bei einem Besuch im Gasthof wissen & beachten solltest. Solltest Du Fragen hierzu haben, wende Dich bitte vor deinem Besuch telefonisch an uns.

(Stand 05.03.2022 |Quelle: Hier zum Nachlesen)

Ab Mittwoch, 03. März 2022 gelten in Baden Württemberg die Richtlinien der Warnstufe. Für einen Besuch in unserem Restaurant bedeutet das für alle Gäste 3G! Alle Gäste (ab 6 Jahren) müssen entweder einen Nachweis als „geimpft“, "getestet" oder „genesen“ vorweisen.

Was bedeuten die "3G's"?

"Geimpft"

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Vollständig geimpft bedeutet: Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Bitte zeigen Sie uns Ihren Impfausweis vor.

"Getestet"

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Negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

"Genesen"

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Vollständig genesen bedeutet: Sie benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR Test. Dieser muss mindestens vor 28 Tagen durchgeführt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein.

Wichtige Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen. Auch Schüler fallen nicht unter die Vorgaben der 3G-Regel, weil sie durch die Schulen regelmäßig getestet werden. Wir bitten deshalb den Schülerausweis mitzuführen!